Die Interdisziplinären Frühförderstellen und alle anderen Abteilungen des Gesundheitszentrums, die in den vergangenen zehn Jahren dazugekommen sind, verfolgen ein gemeinsames Ziel: Von der Geburt bis zum Lebensende gilt es das gesundheitliche Teilhaberecht von Menschen mit Beeinträchtigungen bestmöglich und dem individuellen Bedarf entsprechend umzusetzen. Für unsere interdisziplinäre Expertise und die einzigartige Kombination unserer neun Abteilungen sind wir über NRW hinaus bestens bekannt und anerkannt.
Dabei zeigt sich schon beim Blick auf die Altersgruppe von Säuglingen und Kleinkindern leider weiterhin, dass Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen täglich auf Barrieren in unserer Gesellschaft stoßen. Sie müssen in der 24/7-Versorgung viele bürokratische Wege hinter sich bringen, bevor sie die ihnen zustehenden Leistungen für ihre Kinder erhalten. Das gilt etwa für den Anspruch auf einen Kita-Platz wie auch für die Hilfsmittelversorgung.
Letzteres zeigt sich im hohen Versorgungsaufwand seitens unserer Orthopädietechnik Franz. Regelmäßig sind große Anstrengungen erforderlich, um hohe bürokratische Hürden zu überwinden, bis ein Hilfsmittel tatsächlich genehmigt wird. Diese Barrieren verstärken sich sogar im Übergang zur Versorgung ab dem 18. Lebensjahr (Transition). Die Abteilung MZEB (Medizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderung) erlebt es täglich in der Versorgung von Patient:innen aus dem gesamten Ruhrgebiet.
Damit ist und bleibt die Vernetzung aller beteiligten Akteure ein Muss. Es zeigt sich bereits am Lebensanfang, dass unsere Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Kinderärzt:innen und den Kitas elementar ist, um durch eine frühe Unterstützung die individuelle Entwicklung des Kindes zu fördern. Oft überraschen uns die Kinder immer wieder in ihrer ganz eigenen Art. Dann ist es an uns, jedes Kind in seinen Fähigkeiten und in seinem Tempo interdisziplinär zu begleiten.
In allen Abteilungen des Gesundheitszentrums erleben wir viele „Geschichten“ von ganz verschiedenen Menschen mit individuellen Besonderheiten und biografischer Vielfältigkeit. Es ist das Spiegelbild unserer Gesellschaft. Eine bunte Gesellschaft.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt in Artikel 25, dass Menschen mit Beeinträchtigungen eine gesundheitliche Versorgung in derselben Bandbreite und von derselben Qualität erhalten sollen. Am Ende gelingt uns diese Zielsetzung nur, wenn wir einen Perspektivwechsel vornehmen und damit die Alltagsbarrieren erkennen und bestmöglich verhindern. Allen, die daran seit nunmehr zehn Jahren engagiert mitwirken, gilt unser Dank!